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GEZ stellt hunderte neue Spitzel ein, um Bürger künftig noch stärker auszuforschen

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Wer nun mit der  Umstrukturierung der Rundfunkgebühren und der Einführung der pausschalen Haushaltsabgabe ab dem 01. Januar 2013 in Höhe von 17,98 Euro pro Monat pro Haushalt glaubt, die Bespitzelung der Bürger durch die Spitzel der GEZ hätte damit nun endlich ein Ende, der irrt sich gewaltig.

Die GEZ will jetzt sogar noch rund 400 neue Mitarbeiter einstellen, um die Bürger noch mehr zu bespitzeln. So sollen die Spitzel der GEZ künftig nachforschen, wer mit wem genau wo wohnt, welche Haushalte wie zahlen müssen und ob Wohngemeinschaften auch tatsächlich Wohngemeinschaften sind.

Und dafür sollen diese GEZ-Spitzel künftig sogar den "individuellen Lebenssachverhalt" ausfragen. Somit werden die bestehenden Befugnisse bei der Geldeintreibung nicht nur weiterhin beibehalten, sondern auch noch erweitert.

Zudem werden der GEZ auch weiterhin die Meldedaten der Bürger von den Einwohnermeldeämtern übermittelt, wodurch dann quasi ein zweites Melderegister entsteht und das bedeutet im Datenschutz ein doppelt so hohes Missbrauchsrisiko.

Haushaltsabgabe nicht verfassungskonform...?

Nach unserem Rechtsverständnis ist diese neue Haushaltsabgabe, beziehungsweise dieser 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV-E), gleich dreifach verfassungswidrig:

1) denn demnach sollen ab dem 01. Januar 2013 pauschal alle Haushalte und Betriebe eine Zwangsabgabe an die GEZ zahlen, völlig unabhängig davon, ob sie überhaupt Fernseher, Radios, Computer oder Smartphones besitzen, beziehungsweise überhaupt staatliche Sender nutzen.

Das jeder Haushalt pauschal diese Zwangsabgabe leisten muss widerspricht dem verfassungsrechtlich gebotenen Gleichheitsgrundsatz gemäß Artikel 3 GG, nach dem in der Rechtssprechung Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln ist - ius respicit aequitatem.

2) Und der § 8 Absatz 5 Ziffer 3 des 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (RÄStV-E) besagt, dass jeder Bürger den Spitzeln der GEZ persönliche "Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen" habe und dass jeder Bürger bei einem Umzug oder Auszug einen "die Abmeldung begründenden Lebenssachverhalt" anzugeben habe.

Der jeweilige "Lebenssachverhalt" der Bürger oder warum ein Bürger aus-, beziehungsweise umzieht, geht die GEZ und den Staat einen feuchten Kericht an und verletzt das Grundrecht eines jeden Bürgers auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit gemäß Artikel 2 GG und die Freizügigkeit nach Artikel 11 GG.

3) Außerdem ist der "Rundfunkbeitrag" gar kein "Beitrag", sondern de facto eine Steuer, denn im Gegensatz zu einer Steuer ist ein Betrag immer an eine Gegenleistung geknüpft und wenn jeder zahlen soll, obwohl nicht jeder die Gegenleistung bezieht, dann muss man von einer Steuer sprechen.

Wenn beispielsweise eine Firma die Autoradios aus den Firmenwagen ausbaut, dann muss die Firma trotzdem einen Beitrag für jeden Firmenwagen zahlen, obwohl gar keine Leistungen dafür in Anspruch genommen wurden, bzw. überhaupt technisch in Anspruch genommen werden konnten.

Aus diesem Grunde ist die neue "Haushaltsabgabe" eine Steuer und somit verfassungswidrig, weil das Grundgesetz dem öffentlich-rechtlichen Sendern "offiziell" Staatsferne vorschreibt und wenn die Rundfunkgebühren eine verdeckte Steuer sind, dann dürfen staatliche Einrichtungen wie beispielsweise die Finanzämter oder andere Behörden rechtlich und praktisch die Haushaltsabgabe einzutreiben, nur das wäre verfassungswidrig weil es dem verfassungsmäßig gebotenen Grundsatz der Staatsferne gemäß Artikel 5, Abs. 2 GG (Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet) widerspricht. Der Grundsatz der Staatsferne beruht zudem auch auf dem demokratischen Prinzip der Volkssouveränität nach Art. 20 Abs.1 und 2 GG.

Der Jurist und wissenschaftliche Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht an der Universität Passau, Emano Geuer, klagt jetzt gegen die neue Haushaltsabgabe...

Wenn der Spitzel 2x klingelt...

Falls einer dieser Spitzel der GEZ bei Ihnen an der Haustür klingeln sollte, dann sind sie nicht dazu verpflichtet überhaupt die Tür zu öffnen oder diese Person in ihr Haus, auf ihr Grundstück oder Ihre Wohnung zu lassen und können den oder die getrost im Regen stehen lassen und das ist Ihr verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht gemäß Artikel 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung). Sie besitzen das Hausrecht und entscheiden für sich selbst wen sie reinlassen und wen nicht.

Außerdem kommt es auch vor, dass sich Kriminelle als GEZ-Mitarbeiter ausgeben, um sich Zugang zu Wohnungen zu erschleichen und die Bewohner zu beklauen oder sich eine Übersicht über die dort vorhandenen Wertgegenstände zu verschaffen.

Sich irgendeinen Pappausweis zeigen zu lassen, den Sie gar nicht kennen und noch nie im Leben als Original gesehen haben bietet da keine Sicherheit, denn jeder 14-Jährige kann sich so einen Ausweis mit dem entsprechenden Grafikprogramm selbst erstellen, GEZ drauf schreiben und ausdrucken.

Wenn die Spitzel der GEZ dann lauschen oder durch die Fenster gucken und hören oder sehen, dass Sie Rundfunkgeräte oder Computer besitzen, werden Sie schriftlich zu einer Stellungnahme aufgefordert. Wenn Sie dann falsche Angaben machen, um sich die Zwangsgebühr zu sparen, müssen Sie mit einer Strafanzeige wegen Betrugs rechnen und es kann passieren, dass dann die Staatsanwaltschaft mit einem Hausdurchsuchungsbefehl an der Haustüre klingelt und das ganze Haus nach Fernsehgeräten und Radioweckern durchsuchen lässt...

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